Selbstverwaltung
Tragendes Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Mitwirkung der Betroffenen in Organen der Selbstverwaltung, in die sie ihre gewählten Vertreter entsenden. Zentrales Selbstverwaltungsorgan der Betriebskrankenkassen ist der Verwaltungsrat. Seine Mitglieder werden in den alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahlen ermittelt.
Die Selbstverwaltung steht damit für praktizierte Demokratie. Der Staat gibt den gesetzlichen Rahmen vor und übt die Rechtsaufsicht aus. Die konkrete Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben obliegt den Krankenkassen, ihren Verbänden und den anderen Trägern der Sozialversicherung.