Kompetenz nach innen und nach außen
Der BKK Landesverband Süd unterstützt nach § 211 SGB V die Mitgliedskassen sowie andere Betriebskrankenkassen, mit Versicherten deren Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Landesverbandes liegt, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und der Wahrnehmung ihrer Interessen.
Unsere Aufgaben sind insbesondere:
- Abschluss von Honorarverträgen für ärztliche und zahnärztliche Versorgung
- Mitwirkung bei der Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung
- Mitwirkung bei der Krankenhausplanung und Abschluss von Versorgungsverträgen mit Krankenhäusern
- Abschluss von Versorgungsverträgen mit Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- Abschluss von Verträgen zur Arzneimittelversorgung
- Abschluss und Änderung von Verträgen, besonders mit anderen Trägern der Sozialversicherung, soweit wir von unseren Mitgliedskassen hierzu ermächtigt sind
- Mitwirkung in den gesundheitspolitischen Landesgremien zu Fragen der Prävention, der sektorenübergreifenden medizinischen Versorgung und der Rehabilitation (zum Beispiel Arbeitsgemeinschaften Jugendzahnpflege, Präventionsstiftung Baden-Württemberg, Landesgremien nach § 90a SGB V, Gesundheitskonferenzen)
- Vertretung gegenüber anderen Trägern der Sozialversicherung, Behörden und Gerichten
- Beratung zu Fragen des Risikostrukturausgleichs und der Haushaltsplanung
- Unterstützung der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitenden der Betriebskrankenkassen
- Pressearbeit, gesundheitspolitische Interessensvertretung der betrieblichen Krankenversicherung in Baden-Württemberg und Hessen
- Arbeitstagungen
- Aufbereitung von statistischem Material