Unsere Aufgaben

Kompetenz nach innen und nach außen

Der BKK Landesverband Süd unterstützt nach § 211 SGB V die Mitgliedskassen sowie andere Betriebskrankenkassen, mit Versicherten deren Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Landesverbandes liegt, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und der Wahrnehmung ihrer Interessen.


Unsere Aufgaben sind insbesondere:

  • Abschluss von Honorarverträgen für ärztliche und zahnärztliche Versorgung
  • Mitwirkung bei der Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung
  • Mitwirkung bei der Krankenhausplanung und Abschluss von Versorgungsverträgen mit Krankenhäusern
  • Abschluss von Versorgungsverträgen mit Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Abschluss von Verträgen zur Arzneimittelversorgung
  • Abschluss und Änderung von Verträgen, besonders mit anderen Trägern der Sozialversicherung, soweit wir von unseren Mitgliedskassen hierzu ermächtigt sind
  • Mitwirkung in den gesundheitspolitischen Landesgremien zu Fragen der Prävention, der sektorenübergreifenden medizinischen Versorgung und der Rehabilitation (zum Beispiel Arbeitsgemeinschaften Jugendzahnpflege, Präventionsstiftung Baden-Württemberg, Landesgremien nach § 90a SGB V, Gesundheitskonferenzen)
  • Vertretung gegenüber anderen Trägern der Sozialversicherung, Behörden und Gerichten
  • Beratung zu Fragen des Risikostrukturausgleichs und der Haushaltsplanung
  • Unterstützung der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitenden der Betriebskrankenkassen
  • Pressearbeit, gesundheitspolitische Interessensvertretung der betrieblichen Krankenversicherung in Baden-Württemberg und Hessen
  • Arbeitstagungen
  • Aufbereitung von statistischem Material