Über fünf Mio. Euro für die Selbsthilfe in Hessen

· Frankfurt

Gemeinsame Presseinformation
der Krankenkassen in Hessen

GKV-Selbsthilfeförderung 2022 auf Rekord-Niveau

Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen stellen in diesem Jahr für die gesundheitsbezogene Selbsthilfe im Land mehr als fünf Millionen Euro zur Verfügung. 2021 waren es 3,7 Millionen Euro. Die zur Verfügung stehende Fördersumme beträgt wie im Vorjahr 1,19 Euro je Versichertem/r. Die Hälfte davon wird im Rahmen der GKV-Gemeinschaftsförderung durch die Arbeitsgemeinschaft GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen vergeben, einer Kooperation aller Krankenkassenverbände in Hessen. 

„In den letzten Jahren wurden aufgrund der Beschränkungen infolge der Coronapandemie nicht alle Fördermittel abgerufen. Daher können die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen die tägliche Arbeit von Selbsthilfegruppen, in denen Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen und deren Angehörige Rat und Unterstützung finden, in diesem Jahr mit einer Rekordsumme unterstützen“, erklärt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen stellvertretend für die GKV. 

Nach heutigem Stand setzt sich die pauschale Selbsthilfeförderung 2022 wie folgt zusammen: 40 Landesorganisationen der Selbsthilfe hatten einen Antrag auf Pauschalförderung gestellt. Sie erhalten insgesamt mehr als 850.000 Euro. Die Selbsthilfekontaktstellen erhalten in diesem Jahr knapp 1,7 Millionen Euro. Etwas mehr als 100.000 Euro stehen noch für Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Außerdem haben knapp 600 hessische Selbsthilfegruppen einen Förderantrag gestellt. Auch hier stehen noch Mittel für weitere Erst- und Folgeanträge zur Verfügung.

„Selbsthilfe ist wichtig, da sie die professionelle Gesundheitsversorgung auf wertvolle Weise ergänzt: Die Hilfe und gegenseitige Unterstützung von Menschen in ähnlichen Situationen hat große Akzeptanz bei den Betroffenen und ihren Angehörigen. Die Verbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Hessen unterstützen die Selbsthilfe finanziell und geben ihnen dadurch Planungssicherheit“, erläutert Claudia Ackermann. „Für das Jahr 2022 wurden einige Regularien verändert. Dadurch konnten die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen für die Selbsthilfe mehr Fördermittel zur Verfügung stellen“, so Ackermann weiter. Selbsthilfekontaktstellen haben im Vergleich zum letzten Jahr einen 15 Prozent höheren Zuschuss zu ihren Personalkosten erhalten. Auch die Landesorganisationen konnten von den neuen Regelungen profitieren: Sie erhielten im Durchschnitt eine um 5 Prozent höhere Förderung als sonst möglich gewesen wäre.  

Hintergrund:

Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen unterstützen und fördern seit vielen Jahren die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch immaterielle und finanzielle Hilfen im Sinne des § 20h SGB V. Der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ regelt die Voraussetzungen für eine Förderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und –kontaktstellen und steht auf der Internetseite der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen zum Download bereit.

Bis zum 31.03.2022 konnten gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen und -organisationen einen Antrag auf kassenartenübergreifende pauschale Förderung stellen. Damit werden regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen wie Miete, Büroausstattung, Internetauftritte, Medien, Fortbildungen und Schulungen sowie Reisekosten gefördert.

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