GKV-Selbsthilfeförderung

· Frankfurt

Gemeinsame Presseinformation
der Krankenkassen in Hessen

Anträge auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung können noch bis zum 31.03.2023 gestellt werden.

Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen und -organisationen können bis zum 31.03.2023 einen Antrag auf kassenartenübergreifende pauschale Förderung stellen. Damit werden regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen wie Miete, Büroausstattung, Internetauftritte, Medien, Fortbildungen und Schulungen sowie Reisekosten gefördert.

Die erforderlichen Unterlagen liegen allen Antragstellern der vergangenen zwei Jahre bereits vor. Selbsthilfegruppen und –organisationen, die erstmals Fördermittel beantragen wollen oder denen die Antragsunterlagen für 2023 noch nicht vorliegen, finden diese auf der Internetseite der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen unter http://www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de. Dort steht auch der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ zum Herunterladen bereit. Dieser regelt und erläutert die Voraussetzungen für eine Förderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und –kontaktstellen im Sinne des § 20h SGB V. 

Anträge auf pauschale Förderung für 2023 können bis zum 31.03.2023 an die folgende Adresse geschickt werden:

GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen
Postfach 1533
61285 Bad Homburg

Die GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen hat ein Begleitheft zur Antragstellung herausgegeben, das Selbsthilfegruppen bei der Antragstellung hilft. Dieses Begleitheft kann ebenfalls auf der Internetseite der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen unter http://www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de heruntergeladen werden.

„Der Austausch über die eigene Krankheit und die gegenseitige Unterstützung durch andere Betroffene fördern die eigene Gesundheit. Daher ist es den gesetzlichen Krankenkassen und ihren Verbänden in Hessen ein großes Anliegen, das Engagement im Rahmen der Selbsthilfe auf allen Ebenen weiter zu stärken und finanziell zu unterstützen“, erklärt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen stellvertretend für die GKV.

Im vergangenen Jahr haben insgesamt 547 gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen einen Antrag auf pauschale Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen gestellt, 22 davon erstmalig.  

Ansprechpersonen für die Presse:

Verband der Ersatzkassen e. V.
Landesvertretung Hessen
Heike Kronenberg
Walter-Kolb-Str. 9-11
60594 Frankfurt                                    
Telefon: 069 9621 68-20                             
Fax: 069 9621 68-90
Mobil: 0173 7383 637

AOK - 
Die Gesundheitskasse in Hessen
Basler Str. 2
61352 Bad Homburg
Telefon: 06172 2721-43

BKK Landesverband Süd
Stresemannallee 20
60596 Frankfurt/M.
Telefon: 07154 1316-0    

IKK classic
Abraham-Lincoln-Str. 32
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 7377-0

KNAPPSCHAFT
Regionaldirektion Frankfurt
Galvanistr. 31
60486 Frankfurt/M.
Telefon: 069 7430-0  

Sozialversicherung für Landwirtschaft, 
Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Weißensteinstr. 70-72
34131 Kassel
Telefon: 0561 785-0

Ansprechpartner

Stabsstelle Politik, Presse, Öffentlichkeitsarbeit
Sarah
Heitz
Fax: 07154 1316-9522
BKK Landesverband Süd
Stuttgarter Str. 105
70806 Kornwestheim