Mehr als 6,5 Millionen Euro für die Selbsthilfe

· Stuttgart

Gemeinsame Pressemitteilung der Krankenkassen
in Baden-Württemberg

Gesetzliche Krankenkassen fördern gemeinschaftlich landesweite Selbsthilfeorganisationen, -kontaktstellen und regionale Selbsthilfegruppen

Im Jahr 2021 haben die gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg pauschal insgesamt mehr als 6,5 Millionen Euro für die landesweite und regionale Gemeinschaftsförderung der Selbsthilfe zur Verfügung gestellt.

Mit ihrer finanziellen Unterstützung würdigen die Kassen der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg nicht nur die Selbsthilfearbeit an sich, sondern sie verleihen auch ihrer Anerkennung für die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Selbsthilfe Ausdruck. So bewilligten die Vertreterinnen und Vertreter der AOK Baden-Württemberg, des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) – Landesvertretung Baden-Württemberg, des BKK Landesverbandes Süd, der IKK classic, der KNAPPSCHAFT und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse für insgesamt über 63 Förderanträge von baden-württembergischen Selbsthilfeorganisationen die stolze Summe von rund 2,2 Millionen Euro an Pauschalfördermitteln. 

Ebenso erhalten 23 antragstellende Selbsthilfekontaktstellen im Land eine Unterstützung. Die GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg bewilligt ihnen Pauschalfördermittel in Höhe von insgesamt knapp 1,7 Millionen Euro. 

Den regionalen Selbsthilfegruppen stehen in diesem Jahr knapp 2,5 Millionen Euro an Unterstützung für die Pauschalförderung zur Verfügung.

Seit April 2018 unterstützt die Landeskontaktstelle in der Selbsthilfe „SEKiS Baden-Württemberg“ landesweit alle Selbsthilfekontaktstellen. Die Stelle wurde mithilfe der Förderung der gesetzlichen Krankenkassen eingerichtet. Die SEKiS erhält aus der GKV-Gemeinschaftsförderung insgesamt 130.000 Euro sowie zusätzlich dieses Jahr erstmals einen Zuschuss aus Landesmitteln des Sozialministeriums. Ziele der SEKiS sind in erster Linie die Weiterentwicklung von Selbsthilfeangeboten, weitergehende Kooperationen und Vernetzung.

Mehr Informationen über Förderungen und die Vergabemodalitäten gibt es im Internet unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de .

Hintergrund:

In der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg entscheiden die gesetzlichen Krankenkassen einheitlich und gemeinsam über die Förderung landesweit tätiger gesundheitsbezogener Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen sowie regionaler Selbsthilfegruppen auf Grundlage des § 20h SGB V. Mitglieder der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg sind die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände im Land.

GKV-Gemeinschaftsförderung BW – verfügbare Pauschalfördermittel 2021:

Förderbetrag Landesorganisationen2.403.178,05 € 
Förderbetrag Kontaktstellen1.685.942,47 €
Förderbetrag Regionen gesamt2.498.939,23 €
Fördersumme landesweit - insgesamt          6.588.059,75 €


Ansprechpartner für die Presse:

AOK Baden-Württemberg
Pressestelle        
Dr. Jörg Schweigard                    
E-Mail: presse@bw.aok.de                
Telefon: 0711 2593-229 

BKK Landesverband Süd            
Carlos Philipp                    
E-Mail: c.philipp@bkk-sued.de             
Telefon: 07154 1316-520              

IKK classic
Pressestelle Baden-Württemberg
Bettina Uhrmann
E-Mail: bettina.uhrmann@ikk-classic.de
Telefon: 07161 9777-40014 

KNAPPSCHAFT                
Regionaldirektion München            
Gisbert Frühauf      
E-Mail: gisbert.fruehauf@kbs.de         
Telefon: 089 38175-405                

SVLFG
Selbstverwaltung/Öffentlichkeitsarbeit - Kommunikation
Martina Opfermann-Kersten
E-Mail: kommunikation@svlfg.de
Telefon: 0561 9359-171

Verband der Ersatzkassen (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg
Frank Winkler
E-Mail: frank.winkler@vdek.com
Telefon: 0711 23954-19 

Ansprechpartner

Stv. Leiter Stab
Leitung Verbändekooperation Geschäftsstelle
Carlos
Philipp
Fax: 07154 1316-9520
BKK Landesverband Süd
Stuttgarter Str. 105
70806 Kornwestheim