Gemeinsame Pressemitteilung der Krankenkassen
in Baden-Württemberg
Rund 7 Millionen Euro für die Gemeinschaftsförderung der Selbsthilfe
Die gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg haben im Jahr 2024 über 7,2 Millionen Euro für die gesundheitsbezogene Selbsthilfe bereitgestellt. Das sind rund 300.000 Euro mehr als im Jahr 2023.
Mit ihrem Beitrag zur Bewältigung von Krankheiten, Behinderungen oder psychosozialen Problemen ist die gesundheitsbezogene Selbsthilfe ein fester Bestandteil unseres Sozial- und Gesundheitssystems. Die landesweiten und regionalen Angebote ergänzen in vielfältiger Art die professionelle Gesundheitsversorgung.
Durch ihre finanzielle Unterstützung würdigen die Kassen der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg nicht nur die Selbsthilfearbeit an sich, sondern bringen auch deren gesamtgesellschaftliche Bedeutung zum Ausdruck. Die Vertreterinnen und Vertreter der AOK Baden-Württemberg, des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) – Landesvertretung Baden-Württemberg, des BKK Landesverbandes Süd, der IKK classic, der KNAPPSCHAFT und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse bewilligten im Jahr 2024 insgesamt 65 Förderanträge von baden-württembergischen Selbsthilfeorganisationen. Die Summe dieser Pauschalfördermittel für regelmäßige Aktivitäten beläuft sich auf mehr als 3,6 Millionen Euro.
Für 23 antragstellende Selbsthilfekontaktstellen und die SEKiS, der Selbsthilfekontaktstelle auf Landesebene, wurden Pauschalfördermittel in Höhe von mehr als 2,8 Millionen Euro bewilligt.
Den regionalen Selbsthilfegruppen standen im Jahr 2024 rund 2,3 Millionen Euro an Unterstützung für die Pauschalförderung zur Verfügung.
Mehr Informationen über Förderungen und die Vergabemodalitäten gibt es im Internet unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de.
Hintergrund:
In der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg entscheiden alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlich und gemeinsam über die Förderung landesweit tätiger gesundheitsbezogener Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen sowie regionaler Selbsthilfegruppen auf Grundlage des § 20h SGB V. Mitglieder der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg sind die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände im Land.
GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg 2024:
Zur Verfügung stehende Pauschalfördermittel/Budget | Bewilligte Pauschalfördermittel | |
Landesorganisationen | 2.847.281,44 € | 3.673.589,65 € |
Kontaktstellen inklusive SEKiS | 2.135.461,10 € | 2.866.490,54 € |
Regionale Selbsthilfegruppen | 2.287.599,94 € | N/A |
Summe | 7.270.342,48 € | N/A |
Ansprechpersonen für die Presse:
AOK Baden-Württemberg
Pressestelle
Dr. Jörg Schweigard
E-Mail: joerg.schweigard@bw.aok.de
Telefon: 0711652521488
BKK Landesverband Süd
Carlos Philipp
E-Mail: c.philipp@bkk-sued.de
Telefon: 07154 1316-520
IKK classic
Pressesprecherin
Juliane Metz
E-Mail: presse@ikk-classic.de
Telefon: 0351 4292-2814150
Stv. Pressesprecherin
Viktoria Durnberger
E-Mail: presse@ikk-classic.de
Telefon: 0351 4292-2814150
KNAPPSCHAFT
Regionaldirektion München
Gisbert Frühauf
E-Mail: gisbert.fruehauf@kbs.de
Telefon: 089 38175-405
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Arbeitsbereich Kommunikation
Martina Opfermann-Kersten
E-Mail: kommunikation@svlfg.de
Telefon: 0561 785-16183
Verband der Ersatzkassen (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg
Frank Winkler
E-Mail: frank.winkler@vdek.com
Telefon: 0711 23954-19