Gemeinsame Presseinformation
der Krankenkassen in Hessen
Über sechs Mio. Euro für die Selbsthilfe in Hessen
Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen stellen für die gesundheitsbezogene Selbsthilfe im Land dieses Jahr rund 6,5 Millionen Euro zur Verfügung. 70% davon werden im Rahmen der GKV-Gemeinschaftsförderung durch die GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen, einer Kooperation aller Krankenkassenverbände in Hessen, vergeben. Die zur Verfügung stehende Fördersumme wurde im Vergleich zum Vorjahr um 5 ct. auf 1,28 Euro je Versichertem/r erhöht.
„In diesem Jahr können die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen die kontinuierliche Arbeit von Selbsthilfegruppen, -kontaktstellen und -organisationen mit mehr als 6 Millionen Euro unterstützen. Wir freuen uns, dass es in diesem Jahr auch wieder vermehrt Erstanträge von neu gegründeten Selbsthilfegruppen gibt. So kann der positive Trend des letzten Jahres fortgesetzt werden, nachdem sich aufgrund der Coronapandemie bedauerlicherweise viele Gruppen aufgelöst haben “, erklärt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen stellvertretend für die GKV.
Nach heutigem Stand setzt sich die pauschale Selbsthilfeförderung in diesem Jahr wie folgt zusammen: 37 Landesorganisationen der Selbsthilfe hatten einen Antrag auf Pauschalförderung gestellt. Sie erhalten insgesamt mehr als 1,4 Millionen Euro. Die Selbsthilfekontaktstellen erhalten rund 2 Millionen Euro. Außerdem haben 639 hessische Selbsthilfegruppen einen Förderantrag gestellt, darunter 29 neu gegründete, die zum ersten Mal eine Förderung beantragten.
„Selbsthilfe ist wichtig, da sie die professionelle Gesundheitsversorgung auf wertvolle Weise ergänzt: Hilfe und gegenseitige Unterstützung durch Menschen in ähnlichen Situationen hat große Akzeptanz bei den Betroffenen und ihren Angehörigen. Dies gilt nicht nur für bereits bekannte Krankheiten, sondern auch für Betroffene von neuen Krankheitsbildern wie Long-Covid. Die Verbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Hessen unterstützen deshalb die Selbsthilfe finanziell und geben dadurch Planungssicherheit“, erläutert Claudia Ackermann.
Hintergrund:
Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen unterstützen und fördern seit vielen Jahren die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch immaterielle und finanzielle Hilfen im Sinne des § 20h SGB V. Der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ regelt die Voraussetzungen für eine Förderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen und steht auf der Internetseite der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen zum Download bereit.
Bis zum 31.03.2024 konnten gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen einen Antrag auf kassenartenübergreifende pauschale Förderung stellen. Damit werden regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen wie Miete, Büroausstattung, Internetauftritte, Medien, Fortbildungen und Schulungen sowie Reisekosten gefördert. Neu gegründete Selbsthilfegruppen, die bereits drei Monate bestehen, können ihren Erstantrag auf Pauschalförderung noch bis zum 31.08.2024 stellen. Die Antragsformulare stehen auf der der Internetseite der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen zum Download bereit.
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