Gemeinsame Pressemitteilung der Krankenkassen
in Baden-Württemberg
Rund 7 Millionen Euro für die Gemeinschaftsförderung der Selbsthilfe
Im Jahr 2023 haben die gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg rund 7 Millionen Euro für die landesweite und regionale Gemeinschaftsförderung der Selbsthilfe pauschal zur Verfügung gestellt.
Mit ihrer finanziellen Unterstützung würdigen die Kassen der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg nicht nur die Selbsthilfearbeit an sich, sondern sie verleihen auch ihrer Anerkennung für die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Selbsthilfe Ausdruck.
So bewilligten die Vertreterinnen und Vertreter der AOK Baden-Württemberg, des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) – Landesvertretung Baden-Württemberg, des BKK Landesverbandes Süd, der IKK classic, der KNAPPSCHAFT und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse für insgesamt 65 Förderanträge baden-württembergischer Selbsthilfeorganisationen die Summe von mehr als 3,1 Millionen Euro an Pauschalfördermitteln für regelmäßige Aktivitäten.
Ebenso erhielten 23 antragstellende Selbsthilfekontaktstellen im Land eine Unterstützung. Die GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg bewilligte ihnen (inklusive SEKiS) Pauschalfördermittel in Höhe von insgesamt mehr als 2,3 Millionen Euro.
Seit April 2018 unterstützt die Landeskontaktstelle in der Selbsthilfe „SEKiS Baden-Württemberg“ landesweit alle Selbsthilfekontaktstellen. Die Stelle wurde mithilfe der Förderung der gesetzlichen Krankenkassen eingerichtet. Die SEKiS erhielt aus der GKV-Gemeinschaftsförderung insgesamt 132.000 Euro sowie seit 2021 zusätzlich einen Zuschuss aus Landesmitteln des Sozialministeriums. Ziele der SEKiS sind in erster Linie die Weiterentwicklung von Selbsthilfeangeboten, weitergehende Kooperationen und Vernetzung.
Den regionalen Selbsthilfegruppen standen in diesem Jahr mehr als 2,7 Millionen Euro an Unterstützung für die Pauschalförderung zur Verfügung.
Mehr Informationen über Förderungen und die Vergabemodalitäten gibt es im Internet unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de .
Hintergrund:
In der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg entscheiden alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlich und gemeinsam über die Förderung landesweit tätiger gesundheitsbezogener Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen sowie regionaler Selbsthilfegruppen auf Grundlage des § 20h SGB V. Mitglieder der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg sind die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände im Land.
GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg 2023:
Zur Verfügung stehende Pauschalfördermittel/Budget | Bewilligte Pauschalfördermittel | |
Landesorganisationen | 2.543.228,15 € | 3.134.192,65 € |
Kontaktstellen inklusive SEKiS | 1.695.485,43 € | 2.311.423,37 € |
Regionale Selbsthilfegruppen | 2.729.013,21 € | N/A |
Summe | 6.967.726,79 € | N/A |
Ansprechpartner für die Presse:
AOK Baden-Württemberg
Pressestelle
Dr. Jörg Schweigard
E-Mail: joerg.schweigard@bw.aok.de
Telefon: 0711 6525-21187
BKK Landesverband Süd
Carlos Philipp
E-Mail: c.philipp@bkk-sued.de
Telefon: 07154 1316-520
IKK classic
Pressesprecherin
Juliane Metz
E-Mail: presse@ikk-classic.de
Telefon: 0351 4292-281415
Stv. Pressesprecherin
Viktoria Durnberger
E-Mail: presse@ikk-classic.de
Telefon: 0821 3158-430013
KNAPPSCHAFT
Regionaldirektion München
Gisbert Frühauf
E-Mail: gisbert.fruehauf@kbs.de
Telefon: 089 38175-405
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Arbeitsbereich Kommunikation
Martina Opfermann-Kersten
E-Mail: kommunikation@svlfg.de
Telefon: 0561 785-16183
Verband der Ersatzkassen (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg
Frank Winkler
E-Mail: frank.winkler@vdek.com
Telefon: 0711 23954-19