Gemeinsame Pressemitteilung
der Krankenkassen in Baden-Württemberg
und der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG)
Die Krankenkassen stellen somatischen Krankenhäusern in Baden-Württemberg in diesem Jahr rund 10 Milliarden Euro zur Verfügung
Die Krankenkassen des Landes haben sich mit der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) zum 1. März 2021 auf eine Anhebung des Landesbasisfallwerts um 2,1 Prozent auf 3.750,41 Euro geeinigt. Bislang einmalig: Um die ersten beiden Monate des Jahres vor Umsetzung der Erhöhung zu kompensieren, zahlen die Krankenkassen ab 01.03.2021 bis 31.12.2021 einen Betrag in Höhe von 3.763,00 Euro. Insgesamt stellen gesetzliche und private Krankenversicherung den Kliniken so rund 10 Milliarden Euro für dieses Jahr zur Verfügung. Den Partnern der Selbstverwaltung im Land ist es damit trotz der besonders schwierigen Pandemiebedingungen gelungen, ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis zu stellen.
„Seit Frühjahr 2020 stellt die Corona-Pandemie das Gesundheitswesen vor immer neue Herausforderungen. Es ist beruhigend, dass die Krankenhäuser im Land auch in dieser schwierigen Situation ein verlässlicher Partner sind und einen exzellenten Job machen“, stellt Vorstandsvorsitzender Johannes Bauernfeind von der AOK Baden-Württemberg fest. „Vor diesem Hintergrund haben die Verhandlungspartner einen für alle Beteiligten auskömmlichen Kompromiss in herausfordernden Zeiten gefunden.“
Biggi Bender, Leiterin der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg, betont für die B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg: „Die Krankenkassen sichern durch diese Einigung die Liquidität der Krankenhäuser im Land, damit sie auch in schwierigen Zeiten ihren Aufgaben bei der Versorgung der Krankenhauspatientinnen und -patienten nachkommen können.“
„Die Krankenhäuser geben den Menschen im Land gerade in der Pandemie Sicherheit, weil sie alles dafür tun, die medizinische Versorgung bestmöglich sicherzustellen“, stellt der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Detlef Piepenburg, heraus. „Damit das gelingen kann, müssen die Kliniken Ihrerseits wirtschaftlich abgesichert sein. Mit der vorliegenden Vereinbarung leisten Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft im Rahmen ihrer gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten einen wichtigen Beitrag dazu“, so Piepenburg.
Zusatzinformationen für die Redaktionen:
Die Krankenkassen im Land und die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft legen jährlich in gemeinsamen Verhandlungen den Landesbasisfallwert (LBFW) fest. Der jahresdurchschnittliche Landesbasisfallwert mit Ausgleichen wird um 2,1 Prozent von 3.672,40 Euro auf 3.750,41 Euro erhöht. Um die ersten beiden Monate vor Umsetzung der Erhöhung zu kompensieren und die Liquidität der Krankenhäuser zu unterstützen, zahlen die Krankenkassen ab 01.03.2021 bis 31.12.2021 einen Betrag in Höhe von 3.763,00 Euro. Auf dem LBFW beruhen die sogenannten Fallpauschalen. Diese bilden mit Zu- und Abschlägen die Grundlage für die Abrechnung der somatischen Krankenhäuser. Die Krankenkassen zahlen damit durchschnittlich deutlich mehr Geld pro stationärer Behandlung an die somatischen Krankenhäuser als 2020.
Über den Landesbasisfallwert stellen die Kassen den Kliniken 2021 über 7 Milliarden Euro zur Verfügung. Hinzu kommen Kosten für Pflegepersonal, die die Krankenkassen den Kliniken seit dem Jahr 2020 vollständig erstatten. Hierfür werden mindestens weitere 1,9 Milliarden Euro pro Jahr zur Zahlung kommen. Über weitere Entgelte und Zuschläge werden 0,9 Milliarden Euro erlöst. Insgesamt liegt die Vergütung für die somatischen Krankenhäuser in Baden-Württemberg bei fast 10 Milliarden Euro.
Ansprechpartner für die Presse:
AOK Baden-Württemberg
Peter Frost
E-Mail: presse@bw.aok.de
Telefon: 0711 2593-229
Verband der Ersatzkassen (vdek)
Frank Winkler
E-Mail: frank.winkler@vdek.com
Telefon: 0711 2395-419
BKK Landesverband Süd
Carlos Philipp
E-Mail: c.philipp@bkk-sued.de
Telefon: 07154 1316-520
IKK classic
Bettina Uhrmann
E-Mail: bettina.uhrmann@ikk-classic.de
Telefon: 07161 9777 40-014
KNAPPSCHAFT
Regionaldirektion München
Gisbert Frühauf
Telefon: 089 3817 54-05
SVLFG
Martina Opfermann-Kersten
E-Mail: kommunikation@svlfg.de
Telefon: 0561 7851 61-83
BWKG
Annette Baumer
E-Mail: baumer@bwkg.de
Telefon: 0711 2577-745