Rechengrößen in der Sozialversicherung
Rechengrößen und Grenzwerte im Versicherungs- und Beitragsrecht
Das Bundesrat hat der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025 zugestimmt.
Die im Versicherungsrecht wichtige allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt ab 01.01.2025 nun 73.800 Euro. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung grundsätzlich gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß angepasst.
Die wichtigsten Werte und Rechengrößen in der Sozialversicherung können Sie über die Seite des GKV-Spitzenverband abrufen.
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