Hautkrebsvorsorgeuntersuchungen
für Versicherte unter 35 Jahren
Hautveränderungen werden von vielen Versicherten als eine einfache Erkrankung angesehen und ihre Gefährlichkeit bezüglich der Entstehung von Hautkrebs wird unterschätzt.
Hautkrebs zählt zu den häufigsten Krebsarten beim Menschen. Zugleich ist Hautkrebs aber auch die Krebsart, für die nachweislich große Heilungschancen bestehen – vorausgesetzt er wird rechtzeitig erkannt.
In Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen verfolgt dieser Vertrag das Ziel, bei Versicherten bereits vor Vollendung des 35. Lebensjahres durch gezielte Früherkennungsuntersuchungen
- Hautkrebs in einem frühen Stadium zu erkennen
- Schulungen zur Hautkrebsvorsorge durchzuführen
- sowie die Patienten gezielt auf eine mögliche Gefährdung aufmerksam zu machen.
Dabei soll neben der ärztlichen Untersuchung über die Themen „Sonnenschutz“ und „Hautpflege“ informiert und beraten werden, um durch Verhaltensänderungen Hautschäden, insbesondere den Hautkrebs, zu verhüten. Soweit Hauterkrankungen erkannt werden, wird sichergestellt, dass direkt mit einer Therapie begonnen wird.
Der Anspruch auf die ergänzende Hautkrebsvorsorgeuntersuchung nach diesem Vertrag besteht für Versicherte der teilnehmenden Betriebskrankenkassen in Hessen alle zwei Jahre bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres. Ab Vollendung des 35. Lebensjahres besteht alle zwei Jahre ein gesetzlicher Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Betriebskrankenkasse.
Teilnehmende
Betriebskrankenkassen
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Stand: 01.01.2024