Psycho­therapeu­tische Versor­gung

Psychotherapeutische Versorgung


Mit dem Vertrag über eine besondere psychotherapeutische Versorgung von Patienten bieten die Betriebskrankenkassen ihren Versicherten ein verbessertes wohnortnahes Angebot bei niedergelassenen Psychotherapeuten in Baden-Württemberg.

Allgemeine Ziele des Vertrags: 

  • Beginn einer Psychotherapie ohne lange Wartezeit
  • Unterstützung der Versicherten in schwieriger Situation, somit Entlastung aller Beteiligten 
  • Stärkung der Kurzzeit- und der Gruppentherapie
  • Verringerung des Verwaltungsaufwandes für die Beteiligten

Vorteile im Einzelnen

  • Schnellere Termine, zeitnaher Therapiebeginn, kürzere Krankheitsdauer
  • Erstkontakt zum Psychotherapeuten innerhalb von 2 Wochen nach Anmeldung, in dringenden Fällen bereits innerhalb von 3 Tagen
  • Therapiebeginn spätestens 4 Wochen nach der Diagnose, in dringenden Fällen bereits nach 7 Tagen
  • Anzeige freier Therapieplätze im Internet unter https://www.medi-arztsuche.de/facharzt/BKKVAG/Psychotherapie
  • Durch früheren Therapiebeginn verringert sich die Therapiedauer und die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und Krankenhausaufenthalte verkürzen sich, beziehungsweise können vermieden werden
  • Wenigstens eine Abendsprechstunde (Terminsprechstunde) bis mindestens 20:00 Uhr pro Woche für Berufstätige

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Betriebskrankenkasse.

Teilneh­mende
Betriebs­kranken­kassen

Stand: 01.01.2024