Psychotherapeutische Versorgung
Mit dem Vertrag über eine besondere psychotherapeutische Versorgung von Patienten bieten die Betriebskrankenkassen ihren Versicherten ein verbessertes wohnortnahes Angebot bei niedergelassenen Psychotherapeuten in Baden-Württemberg.
Allgemeine Ziele des Vertrags:
- Beginn einer Psychotherapie ohne lange Wartezeit
- Unterstützung der Versicherten in schwieriger Situation, somit Entlastung aller Beteiligten
- Stärkung der Kurzzeit- und der Gruppentherapie
- Verringerung des Verwaltungsaufwandes für die Beteiligten
Vorteile im Einzelnen
- Schnellere Termine, zeitnaher Therapiebeginn, kürzere Krankheitsdauer
- Erstkontakt zum Psychotherapeuten innerhalb von 2 Wochen nach Anmeldung, in dringenden Fällen bereits innerhalb von 3 Tagen
- Therapiebeginn spätestens 4 Wochen nach der Diagnose, in dringenden Fällen bereits nach 7 Tagen
- Anzeige freier Therapieplätze im Internet unter https://www.medi-arztsuche.de/facharzt/BKKVAG/Psychotherapie
- Durch früheren Therapiebeginn verringert sich die Therapiedauer und die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und Krankenhausaufenthalte verkürzen sich, beziehungsweise können vermieden werden
- Wenigstens eine Abendsprechstunde (Terminsprechstunde) bis mindestens 20:00 Uhr pro Woche für Berufstätige
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Betriebskrankenkasse.
Teilnehmende
Betriebskrankenkassen
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Stand: 01.01.2024
Mehr zum Versorgungsprogramm
Weiterführende Links
Weiterführende Links
Teilnehmende Psychotherapeuten (PLZ-Umkreissuche):
https://www.medi-arztsuche.de/facharzt/BKKVAG/Psychotherapie
Freie Therapieplätze:
https://www.mediverbund-ag.de/arztsuche
Presseinformationen: