Zusätzliche Leistungen von BKK

Zusätzliche Leistungen von
Betriebs­krankenkassen

BKK Vertragsarbeitsgemein­­­schaften

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) besteht aus der Regelversorgung und der selektivvertraglichen Versorgung.

Regelversorgung bezeichnet diejenigen medizinischen Leistungen, die über kollektivvertragliche Regelungen allen gesetzlich Versicherten zustehen, wie zum Beispiel die ambulante ärztliche Versorgung. Einen Selektivvertrag, auch Zusatzvertrag oder Einzelvertrag genannt, schließen einzelne Krankenkassen mit einzelnen Leistungserbringern, wie Krankenhäusern, Heilmittelerbringern, Hilfsmittelerbringern, Apotheken und pharmazeutischen Unternehmen, ab.

Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen ermächtigt, zusätzlich zur Regelversorgung Selektivverträge mit den Leistungserbringern im Gesundheitswesen abzuschließen.


Versorgung auf höchstem Niveau

Um die Versorgung ihrer Versicherten auf höchstem Niveau zu gewährleisten und um die Marktposition der Betriebskrankenkassen mit Versicherten in Baden-Württemberg und Hessen zu stärken, hat sich eine Vielzahl von ihnen zu Vertragsarbeitsgemeinschaften (VAG) zusammengeschlossen.

In den Vertragsarbeitsgemeinschaften liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf der Entwicklung von neuen Versorgungskonzepten für eine bessere qualitative und effizientere Gesundheitsversorgung der Versicherten.

Der BKK Landesverband Süd betreut die Geschäftsstellen der BKK VAG Baden-Württemberg und der BKK VAG Hessen und steht den Leistungserbringern bei Anfragen und Vorschlägen für neue Versorgungsmodelle als Ansprechpartner zur Verfügung.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick, welche zusätzlichen Leistungen von Betriebskrankenkassen in Baden-Württemberg oder Hessen angeboten werden. Ob Ihre Betriebskrankenkasse das Versorgungsangebot anbietet, können Sie der jeweiligen Auflistung der teilnehmenden Betriebskrankenkassen entnehmen.

BKK VAG