Zusätzliche Leistungen von
Betriebskrankenkassen
Besondere selektivvertragliche Versorgung
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) besteht aus der Regelversorgung und der selektivvertraglichen Versorgung.
Regelversorgung bezeichnet diejenigen medizinischen Leistungen, die über kollektivvertragliche Regelungen allen gesetzlich Versicherten zustehen, wie zum Beispiel die ambulante ärztliche Versorgung. Einen Selektivvertrag, auch Zusatzvertrag oder Einzelvertrag genannt, schließen einzelne Krankenkassen mit einzelnen Leistungserbringern, wie Krankenhäusern, Heilmittelerbringern, Hilfsmittelerbringern, Apotheken und pharmazeutischen Unternehmen, ab.
Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen ermächtigt, zusätzlich zur Regelversorgung Selektivverträge mit den Leistungserbringern im Gesundheitswesen abzuschließen.
Versorgung auf höchstem Niveau
Um eine Versorgung ihrer Versicherten auf höchstem Niveau zu gewährleisten und die Marktposition der Betriebskrankenkassen mit Versicherten in Baden-Württemberg und Hessen zu stärken, unterstützt der BKK Landesverband Süd die Betriebskrankenkassen bei der Entwicklung der Versorgungsangebote und dem Abschluss von Selektivverträgen.
Dabei liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf der Entwicklung von neuen Versorgungskonzepten für eine bessere qualitative und effizientere Gesundheitsversorgung der Versicherten.
Der BKK Landesverband Süd steht dabei den Leistungserbringern bei Anfragen und Vorschlägen für neue Versorgungsmodelle als Ansprechpartner zur Verfügung.
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick, welche zusätzlichen Leistungen von den Betriebskrankenkassen angeboten werden.
Soweit es sich dabei um Versorgungsangebote handelt, die jeweils nur regional in den Bundesländern Baden-Württemberg oder Hessen angeboten werden, sind diese
- für Baden-Württemberg mit „BW“ und
- für Hessen mit „HE“ gekennzeichnet.
Alle anderen Versorgungsangebote stehen bundesweit zur Verfügung.
Ob Ihre Betriebskrankenkasse das Versorgungsangebot anbietet, können Sie der jeweiligen Auflistung der teilnehmenden Betriebskrankenkassen im Anschluss der Informationen zu den Versorgungsinhalten entnehmen.