Gesetzliche Leistungen

Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet ein breites Leistungsspektrum für ihre Versicherten. Dieses Leistungsspektrum umfasst im Wesentlichen die Bereiche Prävention, Krankheitsversorgung, Rehabilitation und Pflege.

Die Leistungen stehen grundsätzlich allen Versicherten – unabhängig von beispielsweise Alter und Einkommen – zur Verfügung. Dafür steht das Solidarprinzip der GKV. Gesetzlich festgelegt sind die Leistungen im 5. Sozialgesetzbuch, dem SGB V.

Ein besonderes Anliegen des BKK Landesverbandes Süd ist es, dass die Leistungen qualitativ hochwertig sind und dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen. Um dies sicherstellen und bewerten zu können, hat der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingerichtet.

Dem G-BA gehören Vertreterinnen und Vertreter der Krankenkassen, Ärzteschaft und Zahnärzteschaft sowie der Krankenhäuser an. Dieses Gremium entscheidet, welche Leistungen von Krankenkassen erbracht und gezahlt werden können. Verbände von Patientenvertretungen werden bei diesen Entscheidungen eingebunden.

Wenn Sie Fragen zu den Leistungen Ihrer Betriebskrankenkasse haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Betriebskrankenkasse. Diese hilft Ihnen bei Ihrem konkreten Anliegen weiter.