e-Rezept / elektronische Patientenakte (ePA)

e-Rezept & elektronische Patientenakte

E-Rezept

Seit Juli 2023 gibt es für Versicherte die Möglichkeit, E-Rezepte digital mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einzulösen. 
Wie einfach das funktioniert, erfahren Sie hier:
https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/ 

 

Elektronische Patienenakte (ePA)

In der elektronischen Patientenakte (ePA) können wichtige Patienten- und Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, medizinische Befunde, Laborwerte und Bildbefunde gespeichert werden. 
Ziel ist es die Behandlung dadurch zu verbessern und zum Beispiel Doppeluntersuchungen zu vermeiden. 

Bislang gibt es die ePA als Angebot der Krankenkassen, das die Versicherten auf Wunsch freiwillig nutzen können. 
Ab dem 15. Januar 2025 kommt die ePA schrittweise für alle gesetzlich Versicherten. 

Bei Fragen zur ePA, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse. 

Ab dem 15. Januar 2025 richten die Krankenkassen die ePA automatisch für ihre Versicherten ein:

  • Versicherte werden vorab informiert
  • Nutzung bleibt jedoch freiwillig
  • Wer nicht möchte, dass die Krankenkasse eine ePA anlegt, kann dem widersprechen (Opt-out).