Zahlstellenprüfungen

Zahlstellenprüfungen

Der BKK Landesverband bietet Krankenkassen auf der Grundlage von § 2 Absatz 2 der Satzung des BKK Landesverbandes Süd sowie § 211 SGB V und § 88 SGB X Dienstleistungen an, die der Erfüllung der Aufgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung dienen. 
 

Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Entrichtung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus Versorgungsbezügen zu überwachen.

Prüffelder unseres Unterstützungsangebotes Zahlstellenprüfungen:

  • Ermittlung der zuständigen Kranken- und Pflegekasse
  • Feststellung der Höhe der Versorgungsbezüge (Mehrfachbezug)
  • Beitragsberechnungen zur Kranken- und Pflegekasse aus den Versorgungsbezügen
  • Einbehalten und Abführung der Beiträge
  • Abgabe der erforderlichen Meldungen
  • Kapitalisierung der Versorgungsbezüge
  • Mitteilung zur Aktualisierung der Zahlstelldatei

Die Ergebnisse der Prüfungen werden in einem Beitragsüberwachungsbericht dokumentiert.

Kontakt

Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Zahlstellenprüfungen:

Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Zahlstellenprüfungen:
Karin
Palm
TelefonE-Mail:k.palm@bkk-sued.de