Zahlstellenprüfungen
Der BKK Landesverband bietet Krankenkassen auf der Grundlage von § 2 Absatz 2 der Satzung des BKK Landesverbandes Süd sowie § 211 SGB V und § 88 SGB X Dienstleistungen an, die der Erfüllung der Aufgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung dienen.
Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Entrichtung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus Versorgungsbezügen zu überwachen.
Prüffelder unseres Unterstützungsangebotes Zahlstellenprüfungen:
- Ermittlung der zuständigen Kranken- und Pflegekasse
- Feststellung der Höhe der Versorgungsbezüge (Mehrfachbezug)
- Beitragsberechnungen zur Kranken- und Pflegekasse aus den Versorgungsbezügen
- Einbehalten und Abführung der Beiträge
- Abgabe der erforderlichen Meldungen
- Kapitalisierung der Versorgungsbezüge
- Mitteilung zur Aktualisierung der Zahlstelldatei
Die Ergebnisse der Prüfungen werden in einem Beitragsüberwachungsbericht dokumentiert.