Selektivverträge

Selektivverträge

Der BKK Landesverband Süd bietet den Betriebskrankenkassen Unterstützungsleistungen im Bereich Selektivverträge auf Basis von § 2 Absatz 2 der Satzung des BKK Landesverbandes Süd und § 211 SGB V.

Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen ermächtigt, im Rahmen der besonderen selektivvertraglichen Versorgungsformen Verträge mit den Leistungserbringern im Gesundheitswesen abzuschließen. 

Zur Stärkung der Marktposition der Betriebskrankenkassen arbeitet der BKK Landesverband Süd bei der Umsetzung der Vertragsstrategie sowie der Anbahnung und dem Abschluss von Selektivverträgen eng mit den Betriebskrankenkassen zusammen. 

  • Kompetenzen und Knowhow zur Entwicklung von neuen Versorgungskonzepten für eine bessere qualitative und wirtschaftlichere Gesundheitsversorgung werden dabei vom BKK Landesverband Süd gebündelt.  

Im Rahmen des Unterstützungsangebotes Selektivverträge übernimmt der BKK Landesverband Süd sowohl das Entwickeln, Verhandeln, Abschließen, Beenden und Administrieren von regionalen sowie bundesweiten Selektivverträgen für die Betriebskrankenkassen. 
 

Kontakt

Ihr Ansprechpartner zum Thema Selektivverträge:

Ihr Ansprechpartner zum Thema Selektivverträge:
Stephan
Trabert
TelefonE-Mail:s.trabert@bkk-sued.de