Heilmittel
Heilmittel sind persönlich zu erbringende medizinische Dienstleistungen, die von Vertragsärzten verordnet und von speziell ausgebildeten Therapeuten abgegeben werden können.
Zu Heilmitteln gehören:
- die einzelnen Maßnahmen der Physikalischen Therapie (beispielsweise Krankengymnastik)
- die einzelnen Maßnahmen der Podologischen Therapie (beispielsweise Fußnagelbearbeitung)
- die einzelnen Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie (sogenannte Logopädische Therapie, beispielsweise Schluckübungen)
- die einzelnen Maßnahmen der Ergotherapie (beispielsweise Aufbau der Grob- und Feinmotorik)
- die Ernährungstherapie (beispielsweise Beratung zur indikationsspezifischen Lebensmittelauswahl
Für die Abgabe von Heilmitteln benötigen die Therapeuten eine Zulassung, die von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen erteilt wird. § 124 Abs. 2 SGB V sieht vor, dass die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam und einheitlich ab 01.09.2019 eine Arbeitsgemeinschaft bilden, die für alle Krankenkassen die Entscheidungen über die Zulassungen der Heilmittelerbringer trifft.
Die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen in Baden-Württemberg und Hessen gründeten diesbezüglich die „Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Baden-Württemberg“ und die „Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Hessen“.
Der GKV-Spitzenverband stellt zudem eine Übersicht mit den zuständigen Zulassungsstellen in den einzelnen Ländern zur Verfügung.
Die weiteren regionalen Rahmenbedingungen werden in den aktuell gültigen Rahmenverträgen zwischen dem BKK Landesverband Süd für Baden-Württemberg und Hessen mit den Leistungserbringern geregelt und sind auf dieser Seite abrufbar.
Die ab 01.07.2019 bundesweit geltenden Heilmittelpreise können auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes eingesehen werden.
Weitere Informationen
Weiterführende Links
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Arbeitsgemeinschaften Heilmittelzulassung:
GKV Spitzenverband: