Pauschalförderung in Hessen
Die Arbeitsgemeinschaft GKV-Selbsthilfeförderung-Hessen (ARGE) fördert die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe zur Pauschalförderung.
Die Förderanträge von Selbsthilfegruppen sind im jeweiligen Förderjahr bis zum 31. März an folgende Anschrift zu richten:
GKV-Selbsthilfeförderung Hessen
Postfach 15 33
61285 Bad Homburg
Gruppen, die schon einmal einen Antrag auf Selbsthilfeförderung bei der ARGE gestellt haben, bekommen gegen Ende des jeweiligen Förderjahres automatisch die neuen Antragsunterlagen zugesandt.
Sie finden alle weiteren Informationen und sämtliche Antragsunterlagen auf der gemeinsamen Internetseite der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen: www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de
Weitere Informationen
Presseinformation vom 18.07.2024:
Über sechs Mio. Euro für die Selbsthilfe in Hessen