Rehabilitationseinrichtungen
Die von ambulanten und stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen des Müttergenesungswerkes oder gleichartigen Einrichtungen angebotenen Leistungen dienen im Wesentlichen dazu, Behinderungen der Patienten abzuwenden oder zu beseitigen und Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit sowie den Eintritt von Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Wichtige Kriterien sind die Selbstbestimmung der rehabilitationsbedürftigen Menschen und ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Hierzu schließen wir als BKK Landesverband Süd Versorgungsverträge mit entsprechenden Einrichtungen ab.
Darüber hinaus führen wir für die Betriebskrankenkassen Vergütungsverhandlungen mit Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in Baden-Württemberg und Hessen. Relevante Informationen dazu haben wir in einem speziellen Bereich auf der BKK-internen Rehabilitationsmanagementplattform hinterlegt.