Medizinischer Dienst
In Baden-Württemberg und Hessen gibt es jeweils einen Medizinischen Dienst. Der Medizinische Dienst ist der organisatorisch selbstständige und fachlich unabhängige sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
Seine Beratungs- und Begutachtungsaufgaben erledigt der Medizinische Dienst nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften, Richtlinien und nach aktueller Rechtsprechung.