Besondere selektivvertragliche Versorgung

Besondere selektiv­vertragliche Versorgung

Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen ermächtigt, im Rahmen der besonderen selektivvertraglichen Versorgungsformen Verträge mit den Leistungserbringern im Gesundheitswesen abzuschließen und ihren Versicherten die Teilnahme an sogenannten Selektivverträgen anzubieten. Diese besondere Versorgung für die Versicherten soll insbesondere darauf ausgerichtet sein, die Versorgungsqualität und Versorgungseffizienz zu verbessern und Versorgungsdefizite zu beheben.

Um die bestmögliche Versorgung der Versicherten im Selektivvertragsbereich zu gewährleisten und die Marktposition der in Baden-Württemberg und Hessen vertretenen Betriebskrankenkassen zu stärken, unterstützt der BKK Landesverband Süd die Betriebskrankenkassen bei der Entwicklung der Versorgungsangebote und dem Abschluss von Selektivverträgen.

Der BKK Landesverband Süd steht dabei den Leistungserbringern bei Anfragen und Vorschlägen für neue Versorgungsmodelle als Ansprechpartner zur Verfügung.