Ärzte
Als Vertragspartner der Ärzte ist der BKK Landesverband Süd unter anderem zuständig für den Abschluss der Gesamtverträge und der Honorarvereinbarungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen in Baden-Württemberg und in Hessen. Weitere Themen, die der BKK Landesverband Süd mit den Kassenärztlichen Vereinigungen regelt, sind die vertragsärztliche Bedarfsplanung, die ambulante spezialfachärztliche Versorgung, die Abrechnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung der ärztlichen Behandlung, das ambulante Operieren und die Bereinigung der Gesamtvergütung aufgrund von Selektivverträgen.
Darüber hinaus werden Verträge mit ärztlich geleiteten Einrichtungen (zum Beispiel Hochschulambulanzen, Sozialpädiatrische Zentren, Kinderspezialambulanzen, Psychiatrische Institutsambulanzen) geschlossen.
Zudem vertritt der BKK Landesverband Süd die Interessen der Betriebskrankenkassen in den fachspezifischen Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen (unter anderem bei Landesausschüssen, Zulassungsausschüssen, Landesschiedsämtern).
Schließlich gibt es für einzelne ärztliche Berufsgruppen Sonderregelungen, welche im Rahmen spezieller Versorgungsverträge verhandelt und vereinbart werden.