Erklärung zur Barrierefreiheit
Der BKK Landesverband Süd ist bemüht, seine Internetseite im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für unsere Internetseite www.bkk-sued.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:
- Die archivierten PDF-Dokumente Geschäftsbericht 2018/2019 und Geschäftsbericht 2019/2020 sind nicht barrierefrei. Die PDF-Dokumente unter „Presseinformationen“ sind nicht barrierefrei. Sie sind inhaltlich identisch mit der Presseinformation in HTML-Format und dienen als deren Druck- und Downloadversion.
Flipbooks sind nicht barrierefrei. Deren Inhalte werden jedoch parallel als barrierefreie PDF-Dokumente angeboten.
- Videos: Das Video Nieren auf CKD checken von ‚Tatort Niere‘, erstes Programm zur Prävention von Nierenerkrankungen in Deutschland, wurde in Kooperation mit der Deutschen Nierenstiftung erstellt. Gemeinsam mit der Deutschen Nierenstiftung wird überprüft, welche barrierefreie Alternative angeboten werden kann. Das Kampagnen-Video zu ECHTE MÄNNER SIND CHECKER!, Früherkennungs-, Vorsorge- und Präventionskampagne für Männer, bewirbt lediglich die Kampagne. Die Inhalte der Kampagne sind zusätzlich im Text dargestellt, so dass Menschen mit Behinderungen auch ohne das Video vollen Zugang zu den Informationen über die Früherkennungs-, Vorsorge- und Präventionskampagne haben.
Diese Erklärung wurde am 17.02.2021 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung der gesamten Internetseite.
Die Erklärung wurde zuletzt am 27.01.2022 aktualisiert.
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie uns Ihre Rückmeldung über das entsprechende Formular Barriere melden zukommen lassen.
Falls der BKK Landesverband Süd nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO) vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns hier mitteilen: E-Mail: barrierefrei@bkk-sued.de
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie einholen unter: E-Mail: barrierefrei@bkk-sued.de
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Sarah Heitz
BKK Landesverband Süd
Stuttgarter Straße 105
70806 Kornwestheim
Telefon: 07154 1316-522
Telefax: 07154 1316-9522
E-Mail: barrierefrei@bkk-sued.de